Organisation

Landesjugendleitungen

Baden-Württemberg-Flagge

Baden-Württemberg

Sophia Süßle
Landesjugendvertretung
jugendvertretung@btbkomba.de

Bayern

Vera Mederer
Landesjugendleitung
bayern@komba-jugend.de

Hamburg

Eric Kastendieck
kommissarische Jugendvertretung
info@komba-hamburg.de

Hessen

Jan-Niklas Deutschländer
Landesjugendleitung
landesjugend@komba-hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Lisa-Marie Brade
Landesjugendleitung
mv@komba-jugend.de

Nordrhein-Westfalen

Florian Klink
Landesjugendleitung
komba-jugend-nrw@komba.de

Rheinland-Pfalz

Nindya Rudnik
Landesjugendleitung
rp@komba-jugend.de

Schleswig-Holstein

Fawad Hosseini
Landesjugendleitung
jugend@komba-sh.de

Thüringen

Sarah Löther
Landesjugendleitung
thueringen@komba-jugend.de

Gremien der komba jugend

Die Interessen der Mitglieder der komba jugend werden satzungsgemäß durch die drei Organe der komba jugend vertreten.

Der Bundesjugendgewerkschaftstag (BJGT) ist das höchste Gremium der komba jugend. Er findet alle vier Jahre statt und setzt sich satzungsgemäß aus den Mitgliedern des Bundesjugendausschusses und weiterer stimmberechtigter Delegierter aus den Landesjugendverbänden zusammen. Der Bundesjugendgewerkschaftstag legt vor allem die Grundsätze für die berufs- und gewerkschaftspolitische Arbeit fest, entscheidet über Satzungsänderungsanträge und wählt die Bundesjugendleitung.

Der Bundesjugendausschuss (BJA) ist nach dem Bundesjugendgewerkschaftstag das höchste Organ der komba jugend. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Der Bundesjugendausschuss besteht aus der Bundesjugendleitung und den Vorsitzenden der komba Landesjugendverbände. Er ist unter anderem. zuständig für die Behandlung von Grundsatzfragen der Jugendverbandsarbeit, die Genehmigung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr, mögliche Nachwahlen von Mitgliedern der Bundesjugendleitung, die Bestellung von Beauftragten und für das Einsetzen von Kommissionen und Projektgruppen. Des Weiteren nimmt der Bundesjugendausschuss die Berichte aus den Arbeitsgebieten der Bundesjugendleitung entgegen und stimmt über vorliegende Anträge und Entschließungen ab.

Die Bundesjugendleitung (BJL) besteht aus der/dem Bundesvorsitzenden, dem/der 2. Bundesvorsitzenden und drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Die Bundesjugendleitung hat insbesondere die Aufgabe, den komba Landesjugendverbänden beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, sowie deren Arbeit zu koordinieren und zu fördern. Beschlüsse des Bundesjugendtages und des Bundesjugendausschusses werden durch die Bundesjugendleitung umgesetzt.

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